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Änderung im strafrechtlichen Berufungsrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Ende November 2014 eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Angeklagten in der Berufungsverhandlung beschlossen, so die Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Bundesregierung reagiere mit dem Vorschlag auf eine Entscheidung des EGMR, in der dieser beanstandet hatte, dass das Rechtsmittel eines Angeklagten, der der Berufungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, verworfen wurde, obwohl sein Verteidiger anwesend und vertretungsbereit war. Der vorgelegte Gesetzentwurf sehe jetzt vor, dass eine Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungsverhandlung nicht notwendig ist, wenn er durch seinen Verteidiger vertreten wird und keine besonderen Gründe die Anwesenheit erfordern. Außerdem würden die Möglichkeiten der Berufungsverwerfung präzisiert.

Der Bundesrat fordere in seiner Stellungnahme unter anderem, dass die anwaltliche Vollmacht auf den konkreten Termin gerichtet sein muss, damit eine missbräuchliche Verwendung der im Ermittlungsverfahren pauschal ausgestellten Vollmacht verhindert wird.

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