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Anklage gegen Sebastian Edathy erhoben

Am 15.07.2014 hat die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Sebastian Edathy Anklage vor dem Landgericht Verden erhoben.

Dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01. bis 10.11.2013 an sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornographische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Der Angeschuldigte soll zudem einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornographisch bewertet wird.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Verfahrens soll die Hauptverhandlung vor dem örtlich zuständigen LG Verden stattfinden (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG). Die dortige Strafkammer wird nun zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden müssen.

Das weitere Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy wegen Verdachts des Vortäuschens einer Straftat im Zusammenhang mit dem Verlust seines Dienstlaptops wurde ebenso wie das parallele Diebstahlsverfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Es ließ sich hier trotz umfangreicher Maßnahmen kein hinreichend konkreter Sachverhalt feststellen.

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