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BRAK-Stellungnahme 17/17 zur praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ Stellung genommen.

Zahlreiche Empfehlungen der Expertenkommission zur Stärkung der Beschuldigtenrechte seien nicht aufgegriffen worden, wie

– die Einbeziehung des Beschuldigten in das Verfahren zur Auswahl eines Sachverständigen,
– das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei einer mit dem Beschuldigten durchgeführten Tatortrekonstruktion,
– das Antragsrecht des Beschuldigten bei Beiordnung eines Verteidigers im Ermittlungsverfahren und
– das Recht auf ein unüberwachtes Anbahnungsgespräch zwischen dem inhaftierten Beschuldigten und einem potentiellen Verteidiger.

Die nunmehr noch vorgesehenen Änderungen der Strafprozessordnung würden eine noch stärkere Waffenungleichheit zulasten des Beschuldigten bewirken, was auch durch einzelne Vorschriften, durch die seine Rechtsstellung gestärkt werden soll, nicht kompensiert werde.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme der BRAK Nr. 17/2017 v. 20.03.2017 (PDF, 337 KB)

Quelle: Pressemitteilung der BRAK v. 21.03.2017

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