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Bundesrat stärkt Opferrechte in Strafverfahren

Verbrechensopfer werden vor Gericht künftig besser informiert, geschützt und betreut.

Nach dem dritten Opferrechtsreformgesetz erhalten alle Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten wurden, im Prozess eine kostenlose psychosoziale Betreuung. Auch Erwachsenen kann ein Betreuer beigeordnet werden, wenn sie besonders schutzbedürftig sind.

Der Anspruch von Opfern mit geringen Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft ist nunmehr ausdrücklich normiert.

Wer Anzeige erstattet, erhält außerdem in Zukunft mehr Informationen über das anschließende Verfahren.

Mit den Neuregelungen wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt zu weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 18.12.2015

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