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DRB-Stellungnahme 24/16 zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Stellung genommen.

Der DRB begrüßt, dass die Bundesregierung eine Reform der Strafprozessordnung mit dem Ziel der Vereinfachung des Strafverfahrens noch in dieser Legislaturperiode anstrebt. Begrüßt wird ebenfalls, dass die Bundesregierung zahlreiche Petita des DRB aufgenommen hat. Allerdings enthalte der Entwurf nach wie vor Regelungen, die seinem Ziel, das Strafverfahren zu vereinfachen, nicht gerecht würden. Dazu gehörten die verpflichtende audiovisuelle Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen in bestimmten Fällen sowie das Recht des Verteidigers, in umfangreicheren Verfahren vor Beginn der Beweisaufnahme eine Erklärung zur Anklage abzugeben. Der DRB bedauert, dass der Regierungsentwurf nach wie vor keine Regelung zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation enthält.

Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 22.12.2016

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