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EGMR: Deutschland hat das Recht auf ein faires Verfahren verletzt

Der EGMR hat entschieden, dass Deutschland das Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat, indem es ein Strafurteil im Wesentlichen auf Beweise gestützt hat, die durch eine unrechtmäßige Tatprovokation erlangt wurden.

Der Beschwerdeführer wurde 2008 wegen Drogenhandels in zwei Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem zur Ermittlung der Taten verdeckte Ermittler eingesetzt worden waren. Er machte geltend, dass sein Strafverfahren unfair gewesen sei, da sich seine Verurteilung im Wesentlichen auf Beweise gestützt habe, die durch eine unrechtmäßige Tatprovokation erlangt worden seien. Er sah darin eine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren).

Der EGMR hat in seinem Urteil einstimmig eine Verletzung von Art. 6 § 1 EMRK festgestellt und Deutschland zur Zahlung von 16.500 Euro verurteilt.

Quelle: juris GmbH

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