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Einigung zur Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt, haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Dabei soll der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Auf EU-Ebene soll allerdings auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf 3 Monate hingewirkt werden, heißt es ebenfalls im Koalitionsvertrag.

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