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Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten beschlossen

Der Bundestag hat eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für so genannte Verkehrsdaten beschlossen.

Das Gesetz solle dazu beitragen, Deutschland sicherer zu machen. Die Speicherung von Verkehrsdaten sei zur effektiven Strafverfolgung schwerster Straftaten notwendig, so die Bundesregierung.

Auf die Eckpunkte hätten sich die Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits im April geeinigt. Durch das Gesetz werde die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt bewahrt. Es würden klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten festgelegt. Sie kombinierten zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Damit werde das Ziel der Verbrechensbekämpfung mit einem hohen Datenschutzstandard in Einklang gebracht.

Auch die Vorgaben des BVerfG und des EuGH würden eingehalten.

Gespeichert würden die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunk würden auch die Standortdaten gespeichert. Ebenso würden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse vorgehalten. Diese Verkehrsdaten würden im Telekommunikationsgesetz genau bezeichnet. E-Mails seien von der Speicherung ausgenommen.

Die Speicherfrist von Daten sei auf zehn Wochen beschränkt: Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist müssten sie gelöscht werden. Standortdaten dürften nur vier Wochen gespeichert werden. Auf die Verkehrsdaten dürfe nur zugegriffen werden, um schwerste Straftaten zu verfolgen, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen. Erfasst würden insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Diese würden in einem eigenen Katalog festgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 16.10.2015

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