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Haftstrafe und Berufsverbot wegen Betruges und Untreue für ehemaligen Rechtsanwalt

Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des LG Oldenburg bestätigt, mit der ein ehemaliger Rechtsanwalt wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt sowie ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde.

Der Rechtsanwalt suchte im Jahr 2007 die Ehefrau eines Mandanten auf, der sich in Untersuchungshaft befand, und erklärte ihr bewusst wahrheitswidrig, dass eine Durchsuchung anstehe. Wenn sie noch Bargeld oder Wertsachen im Haus habe, könne er diese gern mitnehmen und für sie verwahren. Die Ehefrau händigte dem Rechtsanwalt daraufhin 42.000 Euro aus, welche dieser, wie von vornherein geplant, für eigene Zwecke verwendete. Ein Jahr später erhielt der Rechtsanwalt von demselben Mandanten den Auftrag, zwei Lebensversicherer auf Zahlung von knapp 20.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Die Lebensversicherer überwiesen den Betrag auf ein Konto des Rechtsanwalts. Dieser verbuchte das Geld als Einnahme und behielt es für sich. Im Jahr 2010 erstritt der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren für einen anderen Mandanten einen Betrag i.H.v. rund 26.000 Euro. Die unterlegene Partei händigte ihm einen Scheck aus, den er bei seiner Bank einlöste. Entgegen dem Auftrag des Mandanten leitete er das Geld nicht an dessen Gläubiger weiter, sondern verwendete es für eigene Zwecke. Ebenfalls im Jahr 2010 vertrat der Rechtsanwalt ein Ehepaar, das auf Rückzahlung unberechtigter Sozialleistungen i.H.v. mehr als 30.000 Euro in Anspruch genommen worden war. Als er erfuhr, dass die Ehefrau 25.000 Euro auf einem Sparkonto hatte, erklärte er ihr, dass es für den Rechtsstreit besser sei, kein Geld auf dem Konto zu haben. Die Ehefrau hob daraufhin das Geld ab und übergab es dem Rechtsanwalt, der es für sich verbrauchte.
Das AG Oldenburg hatte den Rechtsanwalt nach umfangreicher Beweisaufnahme – er bestritt die Taten – wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Gleichzeitig hatte es ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt. Dagegen hatte der Rechtsanwalt Berufung beim LG Oldenburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Schuldspruch des Amtsgerichts bestätigt, die Gesamtfreiheitsstrafe jedoch auf zwei Jahre und neun Monate reduziert. Dagegen legte der Rechtsanwalt Revision beim OLG Oldenburg ein.

Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sind die Ausführungen des Landgerichts zur Strafzumessung unzureichend. Die Sache sei daher insoweit an das Landgericht zurückzuverweisen. Das Landgericht verhandelte die Sache erneut und verurteilte den Rechtsanwalt wieder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Berufsverbot hielt es ebenfalls aufrecht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Vorinstanz
LG Oldenburg, Urt. v. 21.07.2015 – 18 Ns 79/15
Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 10/2016 v. 04.02.2016

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