Aktuelles

Allgemein

Hochhalten eines Banners mit Aufschrift „A.C.A.B.“ in Fußballstadion als Beleidigung

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die wegen Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ bei einem Fußballspiel erfolgte Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung rechtskräftig ist.

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das LG Karlsruhe durch Urteil vom 25.09.2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der Beleidigung (§ 185 StGB) schuldig gesprochen und ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verwarnt.

Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil, das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte das OLG Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19.07.2012 (1 (8) Ss 64/12- AK 40/12) aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG Karlsruhe zurückverwiesen.

Das OLG Karlsruhe hat nun die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des LG Karlsruhe vom 25.09.2013 verworfen.

Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Quelle: juris gmbH

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.