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Neuer Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt erneut einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vor.

Die Prohibitionspolitik sei gescheitert. Cannabis sei weiter die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Mit dem Schwarzmarkt, auf dem auch verunreinigte Produkte angeboten würden, werde eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumenten in Kauf genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Fraktion (BT-Drs. 19/819 – PDF, 1,3 MB). Der Entwurf sieht vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) herauszunehmen. Statt dessen solle ein strikt kontrollierter legaler Markt für Cannabis eröffnet werden. Dieser Markt ließe sich wirksam überwachen. Dazu müsse die gesamte Handelskette mit staatlich erteilten Erlaubnissen reguliert werden. Der Verkauf an Minderjährige solle verboten sein. Um den Jugendschutz zu fördern, sollten neben der Altersgrenze von 18 Jahren ein Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, ein Werbeverbot sowie Zugangskontrollen eingeführt werden. Ferner sollten Cannabisgeschäfte zahlreiche Auflagen erfüllen in Hinsicht auf Verkauf und Schulung des Personals. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, solle ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden ähnlicher der Promillegrenze für Alkohol. Bei einem legalisierten Markt seien staatliche Steuereinnahmen zu erwarten. Geplant sei eine Cannabissteuer.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 87 v. 21.02.2018

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