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Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder werden verschärft

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv und erhob in seiner Sitzung am 07.11.2014 gegen die Pläne keine Einwendungen.

Der Gesetzentwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Grundlage sind auf der Finanzministerkonferenz am 09.05.2014 beschlossene Eckpunkte.

Künftig soll Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10%, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20%. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.

Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.

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