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Stellungnahme des DRB zum Referentenentwurf zur Strafbarkeit von Doping

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, dem Sport als einen Wirtschaftszweig mit Milliardenumsätzen die ihm gebührende rechtliche Beachtung zuzubilligen und Ansätze eines gesetzlich geregelten Sportrechts zu schaffen.

Erforderlich sei ein umfassendes nationales, europäisches und internationales Regelwerk, welches in vollem Umfang demokratisch legitimiert ist. Der vorliegende Referentenentwurf zur Strafbarkeit von Doping durch Athleten und ihre Betreuer greife hinsichtlich dieses Regelungsbedarfs zu kurz.

Darüber hinaus könne Doping im Sport nur erfolgreich bekämpft werden, wenn sich die Spitzenverbände aller Sportverbände überzeugenden Compliance-Regelungen zur Bekämpfung der Korruption in den eigenen Reihen unterwerfen und sich notwendigen Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden stellen würden.

Die einzelnen Regelungen des Referentenentwurfs hält der Deutsche Richterbund überwiegend für sachgerecht, schlägt jedoch Änderungen insbesondere beim Gesetzeszweck, beim Informationsaustausch und im Hinblick auf das Verhältnis von sportlicher Schiedsgerichtsbarkeit zu staatlicher Gerichtsbarkeit vor.

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