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Urteil im GFE-Verfahren: Langjährige Freiheitsstrafen verhängt

Das LG Nürnberg hat die elf Angeklagten wegen 88 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen zwischen drei und neun Jahren verurteilt.

Bei den Angeklagten handelt es sich um führende Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und Produktion der GFE-Unternehmensgruppe. Ihnen lag zur Last, ab Ende des Jahres 2009 in großer Zahl angeblich hoch effiziente Blockheizkraftwerke verkauft und dabei den Kunden hohe Renditen versprochen zu haben, obwohl sie zur Herstellung solcher Blockheizkraftwerke technisch nicht in der Lage waren und deshalb auch wussten, dass die versprochenen Renditen nicht erzielbar waren.

Nach Auffassung des Landgerichts hat sich dieser Vorwurf im Rahmen der umfangreichen Hauptverhandlung bestätigt. Es sei Geschäftsziel der GFE gewesen, ein Produkt zu verkaufen, das es gar nicht gab. Letztlich habe es sich um ein Schneeballsystem gehandelt, bei dem die Ausgaben, insbesondere die Provisionen der Mitarbeiter und des Vertriebs, aus den eingehenden Kaufpreiszahlungen der Kunden finanziert wurden.

Aus Gründen der Prozessökonomie sei das Verfahren von ursprünglich mehr als 1.400 Fällen auf 88 Fälle beschränkt worden. Allein in diesen 88 Fällen sei den Kunden ein Gesamtschaden von ca. 12 Millionen Euro entstanden. Mit dem Urteil ende ein Verfahren von außergewöhnlicher Dimension. Das Gericht hat seit dem Beginn der Hauptverhandlung am 24.09.2012 an 94 Verhandlungstagen 212 Zeugen und drei Sachverständige vernommen und musste über mehr als einhundert Beweisanträge entscheiden. Für die ursprünglich 14 Angeklagten waren insgesamt 39 Verteidiger tätig.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Die Angeklagten können dagegen Revision zum BGH einlegen.

Quelle: juris GmbH

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