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Urteil zu Mord in Obdachlosenunterkunft rechtskräftig

Der BGH hat die Revision eines der Angeklagten im Fall eines gemeinschaftlich begangenen Mordes in einer Obdachlosenunterkunft verworfen.

Das LG Limburg hatte einen 43-jährigen und einen 22-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu zwölf bzw. zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach seinen Feststellungen hielten sich die Angeklagten und ein inzwischen verstorbener Mittäter in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose auf. Dort war auch dem 56-jährigen späteren Tatopfer, das aus Ruanda stammte, ein Zimmer zugewiesen worden. Die Täter sprachen in erheblichem Maße dem Alkohol zu und hörten Rockmusik mit fremdenfeindlichen Texten. Dabei entwickelten sie Aggressionen gegen den Mann, weil sie der Auffassung waren, dass er nicht in ihre Wohngemeinschaft passe. Unter dem unzutreffenden Vorwand, er habe einen Hund geschlagen, griff zuerst der später verstorbene Mittäter den in seinem Bett liegenden Mann an. Die Angeklagten beteiligten sich dann abwechselnd daran, das Tatopfer ins Gesicht und auf den Oberkörper zu schlagen. Das Opfer wehrte sich nicht. Es erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Die Täter setzten die Misshandlungen fort, bis nur noch gurgelnde Geräusche des Sterbenden zu hören waren.

Darin hatte das Landgericht einen gemeinschaftlich begangenen Mord aus niedrigen Beweggründen gesehen.

Der BGH hat die Revision eines der Angeklagten, der alleine Rechtsmittel eingelegt hat, durch Beschluss als unbegründet verworfen.

Vorinstanz
LG Limburg, Urt. v. 24.06.2015 – 2 Ks – 3 Js 14767/14

Quelle: Pressemitteilung des BGH

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