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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 04.08.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Stellung genommen.

Der sich zu einem großen Teil aus den Verhandlungen und Ergebnissen der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens (2014-2015) speisende Gesetzentwurf verfolgt nach Auffassung der BRAK mit einer Vielzahl von Gesetzesänderungen und Neuregelungen im Bereich des Strafprozessrechts insgesamt fünf Anliegen:

– eine Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung,

– eine Verbesserung der Dokumentation des Ermittlungsverfahrens,

– eine Förderung von Transparenz und Kommunikation im Strafverfahren,

– eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und

– eine Klarstellung und Konkretisierung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren

Quelle: Pressemitteilung der BRAK v. 04.08.2016

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