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Kabinett beschließt Elektronische Akte im Strafprozess

Die Bundesregierung hat am 04.05.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen, welche in den übrigen Verfahrensordnungen bereits bestehen. Die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 01.01.2018 möglich sein und ab 01.01.2026 verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden.

Zugleich sollen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen angepasst werden, die bereits durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 grundlegend modernisiert wurden.

Zudem werden einige Anpassungen im Zivilprozessrecht vorgenommen. Hierdurch wird künftig die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben werden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 04.05.2016

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