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Zahnarztstrafrecht
Ein Leitfaden für die Praxis des Zahnmediziners
Erschienen im Zahnärtztlichen Fach-Verlag, 2009
Aus dem Vorwort:
Die Zahnheilkunde, also die Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde ist ein Spezialgebiet der Medizin. Das sich mit Zahnärzten befassende Strafrecht (Zahnarztstrafrecht) könnte man ebenfalls als ein Spezialgebiet des Strafrechts bezeichnen. Dieses Buch beschäftigt sich mit diesen beiden Gebieten und deren Berührungspunkten. Hierbei soll es um die Punkte gehen, bei denen der Zahnmediziner im Rahmen seiner Berufsausübung mit dem Strafrecht in Berührung kommen kann.
Es soll nicht nur dem Zahnarzt, sondern dem Zahnmediziner allgemein die vielfältigen und relevanten Berührungspunkte mit dem Strafrecht aufzeigen und bereits im Vorfeld helfen, strafrechtlich relevantes Verhalten zu vermeiden. Prägnante Beispiele aus der Praxis sollen dabei helfen, solche „Fallstricke“ zu erkennen und den Zahnmediziner für diese Themenfelder zu sensibilisieren.
Zu den Berührungspunkten dieser beiden Gebiete gibt es, soweit es der Verfasser überblicken konnte, wenig Literatur. In der Regel werden in der juristischen Literatur zivilrechtliche Probleme behandelt und die Verbindung Zahnarzt - Strafrecht außer Acht gelassen. Dies liegt vermutlich vor allem daran, dass weitaus mehr zivilrechtliche Verfahren betrieben werden, als strafrechtliche.
Es gibt strafrechtliche Berührungspunkte, die dem Zahnmediziner häufig nicht bewusst sind. Das vorliegende Buch soll den Zahnmediziner daher bei seiner Tätigkeit sensibilisieren, denn (zahn-)ärztliche Tätigkeit ist immer auch ein Stück weit „strafrechtlich gefahrgeneigte“ Arbeit. Es soll allen zahnmedizinisch Tätigen einen präzisen Leitfaden und eine to do - Liste an die Hand geben, um im Rahmen ärztlichen Handelns strafbares Handeln zu vermeiden. Für den Fall, dass es zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist, gibt das Buch ebenfalls Hilfestellung, wie in bestimmten Situationen am besten zu reagieren ist.
Viele der angesprochenen Themen beschränken sich natürlich nicht nur auf den Zahnmediziner, sondern haben auch verallgemeinernd für den Arzt Bedeutung. Trotzdem will sich dieses Buch speziell mit den Berührungspunkten des Zahnmediziners mit dem Strafrecht auseinandersetzen.
Der Hessische Zahnarzt (DHZ) schreibt in seiner Ausgabe 06/07 2009 zu dem Buch folgendes...
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