Mittwoch, 22. Februar 2012

Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf die bundesweite Beratung und Verteidigung im Strafrecht spezialisiert. Für mich ist es wichtig, jederzeit für meine Mandanten erreichbar zu sein. Gerade im Strafrecht ist hierbei eine kurzfristige Terminvergabe und schnelle Reaktion wichtig.

Für den Beschuldigten in einem Strafverfahren ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Warum? Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht. Und eine sinnvolle Verteidigung ohne Akteneinsicht ist nicht möglich. Der Verteidiger kann durch den (frühen) Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten Einfluß nehmen.

Daher sollte jeder Beschuldigte, der eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.

Hier finden Sie einen Freispruch eines Amtsgerichts zum Thema Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme aufgrund von Konsum von Cannabis. Das Gericht hat hier ein Beweisverwertungsverbot angenommen und den Angeklagten freigesprochen.

Meine Tätigkeitsbereiche der Strafverteidigung sind (Auswahl):

Strafverfahren allgemein
Delikte der fahrlässigen Tötung, Totschlag, Freiheitsberaubung, Urkundsdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Subventionsbetrug, Raub, Erpressung, Begünstigung, Geldwäsche, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Sexualstraftaten, Internetstraftaten, EDV-Strafrecht, Umwelt,- und Wirtschaftsstraftaten.

Verkehrsstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht / Arzneimittelstrafrecht
Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht umfaßt hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Betäubungsmitteln. Bearbeitet werden auch strafbewehrte Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG).

Arztstrafrecht
Ich bin zudem auf dem Gebiet des Arztstrafrechts aktiv. Ich habe 2009 meine erste Publikation zum Thema Zahnarztstrafrecht verfasst. In Arztstrafverfahren haben Ermittlungsverfahren für Mediziner oft existenzielle Folgen. Ein solches Ermittlungsverfahren bedroht möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz des Arztes, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation des Arztes zur Folge haben kann. Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Körperverletzung und Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetruges sind nur zwei denkbare Konstellationen, mit denen ein Arzt mit dem Strafrecht in Berührung kommen kann.  

Aufgrund meiner engen Kooperation mit der angesehenen Medizinrechtskanzlei Medizinanwälte in Bad Homburg können auch Problemstellungen und Fragen von Ärzten, die entweder mit der strafrechtlichen Bearbeitung direkt zusammenhängen, oder über das Strafrecht hinausgehen kompetent betreut und auch beantwortet werden. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.medizinanwaelte.de.

Als Referent zum Thema Arztstrafrecht bin ich bundesweit tätig, bilde andere Rechtsanwälte fort und im Rahmen des Fachanwaltskurses Medizinrecht referiere ich den strafrechtlichen Teil.


 

 

 



 

Marc von Harten
Fachanwalt für Strafrecht

Bad Homburg
Louisenstraße 84
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