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DAV-Stellungnahme 35/19 zur Modernisierung des Strafverfahrens

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die geplante Reform der Strafprozessordnung, insbesondere lehnt er die geplanten Eingriffe in das Befangenheitsrecht und das Beweisantragsrecht ab.

Sie haben keinen Mehrwert für die Praxis und schaffen eher zusätzlichen Konfliktstoff für die Hauptverhandlung, so der DAV.

Insgesamt ziele der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens nicht auf eine Modernisierung des Strafverfahrens ab, wie der Titel suggeriere, sondern allein auf eine Beschneidung der Beschuldigtenrechte. Das Beweisantragrecht sei das verfassungsrechtlich verbürgte Recht des Beschuldigten auf Teilhabe des Prozessstoffs und ist für den Beschuldigten die einzige Möglichkeit das (entlastendes) Beweismaterial in die Hauptverhandlung einzubringen.

Der DAV warnt davor, diese Einschnitte in die Beschuldigtenrechte bringen die Balance der Kräfte im Strafverfahren erheblich ins Wanken.

Er fordert stattdessen den Gesetzgeber zu einer wirklichen Modernisierung des Strafrechts auf, die das Strafverfahren von seinen autoritären Strukturen befreit und mehr Kommunikation und Transparenz zwischen den Verfahrensbeteiligten ermöglicht.

Für den DAV sind keine Gründe ersichtlich, warum im 21. Jahrhundert die Dokumentation der Hauptverhandlung noch auf dem Niveau des Inkrafttretens der StPO vor 140 Jahren sei. Eine Dokumentation der Hauptverhandlung in Form einer Protokollierung des Inhalts der Zeugen- und Sachverständigenaussagen fänden demnach in den erstinstanzlichen Verhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten in der Regel nicht statt. Dadurch werde dem Inhalt der Beweisaufnahme jeder Kontrolle entzogen.

Der DAV setzt sich daher für eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung ein, die dieses bestehende Rechtsstaatsdefizit beseitige, das im europäischen Vergleich kaum vermittelbar sei.

Pressemitteilung des DAV 

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