Das kündigt sie im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in ihrem Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 18/4621). Dazu gehören unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der Strafprozessordnung wie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden, schreibt die Bundesregierung.
Aktuelles
Themen
Schlagworte
Abrechnungsbetrug
Arztstrafrecht
betrug
Betäubungsmittelstrafrecht
BRAK-Stellungnahme
btmg
DAV Stellungnahme
DRB-Stellungnahme
ED-Behandlung
Elektronische Fußfessel
Fahrerlaubnisrecht
fahrlässige Tötung
Fahrverbot
Geldwäsche
Haftbefehl
Haftentschädigung
Jugendstrafrecht
Korruption
Pressauskunft
Rezension
StPO
Strafbefehl
Strafverteidigervereinigungen
stvg
Tages
Umweltstrafrecht
Untersuchungshaft
untreue
Verkehrsstrafrecht
Vermögensabschöpfung
Eine Antwort hinterlassen