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Verkehrsstrafrecht

LG Köln: Fortdauer der Sicherstellung von Datenträgern nach 2,5 Jahren ist unverhältnismäßig

Das Landgericht Köln (Beschl. v. 09.10.2025 – 323 Qs 69/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die fortdauernde Sicherstellung von Datenträgern über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinweg nicht verhältnismäßig ist, wenn die Auswertung dieser Geräte bisher nicht begonnen wurde. Das Urteil betrifft ein Verfahren, in dem die Sicherstellung verschiedener elektronischer Geräte, darunter Smartphones, Tablets und Festplatten, zur Durchsicht angeordnet worden war.

Die Richter betonten, dass bei der Abwägung zwischen Ermittlungsinteresse und Grundrechten des Beschuldigten insbesondere das Gebot der zügigen Auswertung zu berücksichtigen ist. Die im Beschluss genannten Geräte waren unverschlüsselt, die Zugangspasswörter bzw. PINs lagen den Behörden vor, und die zu prüfenden Datenmengen waren überschaubar. Unter diesen Umständen sei eine so lange anhaltende Sicherstellung unverhältnismäßig.

Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft die Auswertung der Datenträger mehrmals verschoben, unter anderem wegen personeller Engpässe und hoher Belastung der zuständigen Dienststellen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass organisatorische Defizite oder Verzögerungen bei den Ermittlungsbehörden nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen dürfen. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen müsse sichergestellt sein, dass die Grundrechte gewahrt bleiben und der Zugriff auf Eigentum nicht länger als notwendig eingeschränkt wird.

Das Landgericht führte weiter aus, dass die Schwere des Tatvorwurfs, das bisherige Ermittlungsverfahren sowie der zu erwartende Aufwand für die Auswertung bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen. In diesem Fall war die Tat als Vergehen bewertet, und der Beschuldigte war nicht einschlägig vorbestraft. Eine kursorische Vorprüfung der Datenträger durch KI hatte zudem keine belastbaren strafrechtlichen Inhalte ergeben.

Das Urteil zeigt deutlich, dass Verfahrensverzögerungen und organisatorische Defizite der Justiz nicht automatisch eine langfristige Beschlagnahme rechtfertigen. Vielmehr müssen Gerichte prüfen, ob eine Maßnahme fortgeführt werden kann, ohne die Rechte der Betroffenen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Das LG Köln hob daher die richterliche Bestätigung der Sicherstellung auf und ordnete die Herausgabe der betroffenen Geräte an.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Strafprozess. Für Beschuldigte bedeutet es, dass sie nicht unbegrenzt in ihrem Eigentum eingeschränkt werden dürfen, nur weil die Auswertung von Beweismitteln verzögert ist. Gleichzeitig zeigt es, dass die Justiz verpflichtet ist, Maßnahmen regelmäßig auf ihre Fortdauer hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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