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Modernisierung des Strafverfahrens

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll.

Der mit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 19/14747 – PDF, 935 KB) wortgleiche Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens (BT-Drs. 19/14972 – PDF, 605 KB) sieht u.a. vor, dass missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Zudem soll die Nebenklagevertretung gebündelt werden. In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht dazu u.a. vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an.

Nach der öffentlichen Anhörung am 11.11.2019 steht die Beschlussfassung im Rechtsausschuss am 13.11.2019 an. Der Bundestag soll sich bereits am 15.11.2019 abschließend mit beiden Entwürfen befassen.

hib – heute im bundestag Nr. 1264 v. 13.11.2019

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