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DAV-Stellungnahme zu Sportwettbetrug und Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe Stellung genommen.

Der DAV lehnt den vorgestellten Referentenentwurf ab. Der Entwurf stelle einen weiteren Schritt auf der schiefen Ebene dar, die der Strafgesetzgeber mit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes betreten habe. Unter dem Vorwand, diffuse Vermögensinteressen zu schützen, würden an einer systematisch wenig passenden Stelle neue Straftatbestände geschaffen, die bei Licht besehen allein der Wahrung der Integrität des (Profi-)Sports dienten und die Strafbarkeit in bedenklicher Weise vorverlagerten. Es wäre besser, der Gesetzgeber würde nochmals innehalten und prüfen, welche anderen Regelungsmöglichkeiten zur Erreichung des angestrebten Zweckes zur Verfügung stünden und ob es nicht mildere Mittel als das Strafrecht gebe. Eine nachvollziehbare und empirisch gefestigte Begründung für die Schaffung eines Straftatbestandes liefere der Entwurf nicht (zum Prozeduralisierungsgedanken bei der Strafgesetzgebung vgl. neuerdings Frisch, NStZ 2016, 18, 24). Dass Sport in der Lage sei, der Gesellschaft grundlegende Werte wie Fairness, Integrität und Toleranz zu vermitteln, solle nicht in Abrede gestellt werden. Für ihre Einhaltung müsse aber der autonome Sport verantwortlich bleiben. Der Gesetzgeber könne den Rahmen gegen äußere Angriffe auf dieses System besser durch die Etablierung des Ordnungswidrigkeitenrechts schützen.

Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 09.03.2016

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