Das LG Berlin hat sechs Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren wegen des Angriffs auf Jonny K. zu Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts sind die Angeklagten am 14.10.2012 gegen 4:00 Uhr im Bereich des Alexanderplatzes in Berlin-Mitte auf eine vierköpfige Personengruppe getroffen. Der Angeklagte Onur U. habe völlig grundlos an einem Stuhl gerüttelt, auf dem ein Betrunkener aus der vierköpfigen Gruppe habe abgesetzt werden sollen. In dieser Situation habe der ebenfalls in dieser Gruppe befindliche Jonny K. schlichtend eingegriffen, ohne jedoch tätlich zu werden. Darauf sei er von dem Angeklagten Onur U. mit der Faust geschlagen und in der Folge auch von anderen Angeklagten angegriffen worden. Er sei zu Boden gegangen und dort weiter misshandelt worden. Ein Begleiter des Jonny K. sei diesem zu Hilfe gekommen, von dem Angeklagten Onur U. aber ebenfalls zu Boden geschlagen und dort mit weiteren Faustschlägen traktiert worden. Auch an diesen Misshandlungen hätten sich noch andere Angeklagte beteiligt. Während der Begleiter des Jonny K. Verletzungen am Kopf und an der Hand erlitten habe, sei es bei Jonny K. durch die Misshandlungen zu einer Hirnblutung gekommen, die zu dessen Tod geführt habe.
Das LG Berlin hat den Angeklagten Onur U. (20 Jahre) zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die Angeklagten Bilal K. (25 Jahre), Melih Y. (21 Jahre) und Hüseyin I. (21 Jahre) jeweils zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie die Angeklagten Osman A. (20 Jahre) und Mehmet E. (20 Jahre) jeweils zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Landgericht habe aufgrund der insoweit unsicheren Beweislage nicht festzustellen vermocht, durch welche konkreten Handlungen die tödliche Verletzung des Jonny K. verursacht worden sei, weshalb es bei fünf der Angeklagten nur zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei gekommen sei. Lediglich der Angeklagte Onur U. sei zusätzlich der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden worden, weil er derjenige gewesen sei, der die Auseinandersetzung ohne Zutun der anderen Angeklagten begonnen habe. Er müsse daher für die gesamten Tatfolgen einstehen, auch wenn die Einzelheiten sich nicht hätten klären lassen.
Bei der Strafzumessung sei insbesondere strafschärfend berücksichtigt worden, dass der Angriff der zudem zahlenmäßig überlegenen Angeklagten ohne jeden Anlass und mit großer Brutalität erfolgt sei und gravierende Folgen gehabt habe.
Mit seinem Urteil sei das Gericht etwas unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, die Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahren gefordert hätten, wohingegen sämtliche Verteidiger die Verhängung von Bewährungsstrafen beantragt hätten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: juris GmbH
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