Aktuelles

Allgemein

Reform der Tötungsdelikte: Übergabe vom Abschlussbericht

Am 29.06.2015 hat die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte ihren umfassenden Abschlussbericht an die Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig übergeben.

Die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte wurde im Mai 2014 durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, begründete Empfehlungen für eine möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu realisierende Reform der Tötungsdelikte abzugeben. Dabei sollte zunächst der bestehende Reformbedarf anhand der bisherigen rechtspolitischen Diskussion herausgearbeitet und in einem zweiten Schritt Lösungsmöglichkeiten hierzu aufgezeigt werden.

Die Expertengruppe habe insgesamt zehn Sitzungen durchgeführt, nämlich am 20.05., 02.07., 20.08., 08.10. und 26.11.2014 sowie am 07.01, 18./19.02., 18./19.03., 22./23.04. und 29.06.2015.

Der nunmehr übergebene Abschlussbericht der Expertengruppe solle eine umfassende Grundlage für die nachfolgende rechtspolitische Diskussion und Entscheidung darstellen; die Ausarbeitung eines einstimmig oder zumindest von einer Mehrheit getragenen Formulierungsvorschlages gehöre deshalb nicht zum Auftrag der Experten.

Bundesjustizminister Heiko Maas sagte zu dem Bericht u.a. dass die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuchs historisch schwer belastet seien. Der Mordparagraph sei bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt. Man wolle ein modernes Recht, das frei ist von der Sprache der Nazis. Die Empfehlungen zum Reformbedarf bei der jetzigen Terminologie, die auf einen Tätertypus zielten, würden daher dankbar aufgenommen.

Es gehe darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich seien – und nicht wie bislang gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssten. Es gehe nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen. Durch das Urteil „lebenslang“ komme der vollumfängliche Schutz, den das Recht und auch die Gesellschaft dem menschlichen Leben beimessen, deutlich zum Ausdruck. Daher müsse auch künftig für höchststrafwürdiges Unrecht die herausgehobene Rechtsfolge „lebenslang“ erhalten bleiben. An diesem Prinzip werde man nicht rütteln – und so sehe es auch die große Mehrheit der Experten.

Die Empfehlungen der Kommission würden nun genau geprüft und ein Gesetzentwurf erarbeitet.

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.