Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024 (Az. 2 StR 193/23) hatte der Senat über die Zulässigkeit der zwangsweisen Entsperrung eines Mobiltelefons durch den Fingerabdruck des Beschuldigten zu entscheiden. …
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Die zwangsweise Abnahme der Fingerabdrücke zwecks Entsperrung eines Mobiltelefones ist von § 81b I StPO gedeckt
Die Beschuldigtenrechte werden immer weiter reduziert, was man an dieser Entscheidung offenkundig erkennen kann.
Gegen den Beschuldigten wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit sowie des versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln geführt. …