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Strafbefehle nach Achterbahn-Unglück im Legoland-Park rechtskräftig

Nach dem Achterbahn-Unglück mit rund 30 Verletzten im Legoland-Park im bayerischen Günzburg haben zwei technische Mitarbeiter ihre Strafen akzeptiert. Beide waren zunächst gegen Strafbefehle vorgegangen, wonach sie Geldstrafen im mittleren beziehungsweise niedrigen vierstelligen Euro-Bereich zahlen sollen. Wie eine Sprecherin des AG Günzburg am Freitag sagte, seien die Einsprüche zurückgezogen worden und die Strafbefehle dadurch nunmehr beide rechtskräftig. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Die beiden Mitarbeiter des Parks hatten nach den Ermittlungen bei der Behebung einer Störung der Achterbahn Fehler gemacht, sodass zwei mit jeweils 19 Besuchern besetzte Züge zusammenstießen. Ein Mensch wurde bei dem Unglück im August 2022 schwer verletzt, die anderen Verletzten kamen mit leichten Blessuren davon. Die Strafbefehle wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen.

Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 12. Januar 2024 von ew (dpa).

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