Die Zahlen sind alarmierend: Laut Bundesregierung wurden 2024 insgesamt 20.553 mutmaßliche Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen erfasst – ein enormer Anstieg gegenüber 2.169 Fällen im Vorjahr. Die Ermittlungsbehörden rüsten massiv auf, KI-gestützte Analyseverfahren sind bereits in Planung.
Wer ist betroffen? Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegedienste und Kliniken. Typische Fallkonstellationen sind: – Abrechnung nicht erbrachter Leistungen – Doppel- oder Falschabrechnung gegenüber Kassen – Rezeptfälschungen, aktuell häufig bei Ozempic und Mounjaro – Abrechnung trotz fehlender fachlicher Qualifikation
Strafrechtliche Folgen: Betrug gemäß § 263 StGB – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, in schweren Fällen bis zu 10 Jahre. Zusätzlich drohen die Korruptionstatbestände der §§ 299a, 299b StGB, wenn Zuweisungen gegen Entgelt erfolgen. Die Rechtsprechung nimmt sogar dann Betrug an, wenn die Leistungen korrekt erbracht wurden – sofern ihnen eine korruptive Abrede zugrunde lag.
Berufsrechtliche Folgen nicht vergessen: Verlust der Kassenzulassung, Berufsverbot oder Entzug der Approbation drohen zusätzlich.
Mein Rat: Wer Post von der Staatsanwaltschaft erhält, sollte keine Angaben machen und sofort einen Strafverteidiger mandatieren. Frühzeitige Akteneinsicht entscheidet.
RA Marc von Harten – Fachanwalt für Strafrecht, Bad Homburg
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