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Achteinhalb Jahre Haft für S&K-Chefs

Das LG Frankfurt am Main hat im Prozess um die millionenschweren Vermögensstraftaten der „S&K-Unternehmensgruppe“ die beiden Firmengründer wegen Untreue in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Ein ehemaliger leitender Angestellte wurde als Mittäter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Ein ebenfalls mitangeklagter Hamburger Unternehmer erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die bestehenden Haftbefehle wurden aufgehoben, nachdem gegen die Angeklagten teilweise über vier Jahre Untersuchungshaft vollstreckt worden war.

Die Firma S&K hatte von 2008 an Immobilien – vor allem aus Zwangsversteigerungen – gekauft und anschließend teurer weiterverkauft. In Selbstporträts bezeichnete sich S&K als Marktführer in der Immobilienbranche und versprach bei einem „konservativen“ Geschäftsmodell Renditen von „20% und über 100% trotz überschaubar geringem Risiko“. Viele Anleger fielen darauf rein, denn tatsächlich zogen die Angeklagten für private Zwecke Geld aus ihren Firmen ab und täuschten ihre Geschäftspartner mit Immobiliengutachten, die die Gebäude viel zu hoch bewerteten.
Die beiden Angeklagten Stephan S. und Jonas K. sollen rund um S&K ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11.000 Anleger um 240 Mio. Euro gebracht wurden. Für Aufmerksamkeit sorgte der Prozess auch, weil er einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse war, die in Deutschland je geführt wurden. Die Anklageschrift war mehr als 3000 Seiten lang. Davon mussten in 26 Verhandlungstagen 1.780 Seiten verlesen werden. Insgesamt dauerte der Prozess mehr als 100 Verhandlungstage über 19 Monate. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte.

Der Verurteilung waren Verständigungen zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen, die nach über 110 Verhandlungstagen eine zeitnahe Beendigung des Verfahrens ermöglichten. Ein weiterer, ebenfalls im Kapitalanlagebereich tätig gewesener Unternehmer war durch das Landgericht bereits am 05.12.2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Soweit den Angeklagten in der Anklageschrift ursprünglich der weitere Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zum Nachteil von Kapitalanlegern der Unternehmensgruppe zur Last gelegt worden war, wurde das Verfahren im Verlauf der Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Gegen einen weiteren Angeklagten wurde das Verfahren zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt, insoweit wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt v. 29.03.2017

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