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Der Bundesrat billigte am 27.11.2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz

Es soll die Leistungssteigerung im Sport durch den Einsatz von Drogen bekämpfen und bündelt entsprechende Rechtsvorschriften. Außerdem führt es neue Straftatbestände ein.

Künftig sei Selbstdoping strafbar. Damit würden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar seien künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Doch nicht nur der Kampf gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner werde verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz helfe den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen.

Das Gesetz enthalte zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So sei festgelegt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA (www.nada.de) übermitteln können.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 27.11.2015

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