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DRB begrüßt Modernisierung im Strafprozess

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die geplante Modernisierung der Strafprozessordnung begrüßt.

Die Richtschnur dabei sei: „Kürzere Verfahrenslaufzeiten ohne rechtsstaatliche Abstriche.“ Der vorliegende Gesetzesentwurf weise den richtigen Weg, um den Strafprozess effektiver zu gestalten, sagte der DRB-Vorsitzender Jens Gnisa am 11.11.2019 in Berlin.

Einer repräsentativen Allensbach-Umfrage zufolge hielten 86% der Richter und Staatsanwälte eine Reform des Strafprozesses für vordringlich. „Richter und Staatsanwälte warten dringend auf eine effektivere Strafprozessordnung“, sagte Gnisa.

Gnisa weiter: „Mit der Reform des Strafprozesses wird in dieser Legislaturperiode ein weiterer wichtiger Punkt aus der Anfang des Jahres erzielten Einigung zum Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt.“ In der von den Ländern und vom Bund getragenen Einigung, durch die auch 2000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden, heißt es zudem: „Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren sollen Vorschriften modernisiert und überprüft werden.“

Für den 11.11.2019 hat der Rechtsausschuss des Bundestages zu einer Anhörung Sachverständige zum Thema eingeladen. Der DRB ist durch seinen Vorsitzenden vertreten.

Pressemitteilung des DRB Nr. 23/2019

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