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DRB-Stellungnahme 19/19 zur Änderung des Strafgesetzbuches

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland Stellung genommen.

Der DRB begrüßt die beabsichtigte Änderung des „Schriftenbegriffs“ hin zu einem „Inhaltsbegriff“. Die Reformvorschläge dienen der Rechtsvereinfachung und der Rechtssicherheit. Zugleich wird dadurch die Lebenswirklichkeit der heutigen Tatbegehungsformen abgebildet, was der überkommene „Schriftenbegriff“ nicht mehr gewährleisten kann. Die mit der Modernisierung des Schriftenbegriffs verbundenen weiteren Änderungen sind folgerichtig und aus Sicht der strafrechtlichen Praxis vollumfänglich zu befürworten.

Soweit mit dem Referentenentwurf Handlungen im Ausland bei den §§ 86, 86a, 130, 111 StGB erfasst werden, verdient dies aus Sicht des DRB ebenfalls uneingeschränkte Zustimmung, da damit Umgehungsmöglichkeiten wirkungsvoll begegnet werden kann.

Pressemitteilung des DRB v. 29.11.2019

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