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DRB-Stellungnahme 9/19 zu den Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zu den Referentenentwürfen von Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren Stellung genommen.

Die Rechtsverordnungen regeln wichtige Voraussetzungen für die gesetzlich ab 2026 angeordnete elektronische Aktenführung im Strafverfahren.

Bedenken bestünden insbesondere dagegen, dass die Entwürfe (jedenfalls nach deren Begründung) eine Trennung zwischen einem polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich herbeiführten, die mit der geltenden Rechtslage – insbesondere dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Ermittlungsverfahrens – nicht vereinbar sei. Außerdem erschwere sie eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Justiz und Polizei und werde zu einer nicht hinnehmbaren Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften führen. Dies stelle den Nutzen der elektronischen Aktenführung insgesamt in Frage.

Pressemitteilung des DRB

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