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EU-Kommission begrüßt Verschärfung der Geldwäscherichtlinie

Die EU-Kommission hat am 19.04.2018 die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Fünften Geldwäscherichtlinie begrüßt.

In einer gemeinsamen Erklärung dankten der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, und Justizkommissarin, Věra Jourová, den Berichterstattern des Europäischen Parlaments für deren Einsatz bei der Gesetzesänderung. „Die neuen Regeln werden für mehr Transparenz sorgen und die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der gesamten Europäischen Union verbessern“, sagten Timmermans und Jourova.

„Die Abstimmung des Parlaments bildet den Abschluss eines zweijährigen, ehrgeizigen Verhandlungsmarathons. Unter dem Eindruck der furchtbaren Terroranschläge in der EU und der durch die „Panama Papers“ aufgedeckten umfangreichen Finanztransaktionen hatte die Kommission im Juli 2016 beschlossen, so schnell wie möglich Gegenmaßnahmen einzuleiten; die überarbeitete Richtlinie ist Teil dieses Aktionsplans. Wir können stolz auf die neuen Maßnahmen sein, die die bestehenden Vorschriften erheblich verbessern und die Europäische Union zum weltweiten Vorreiter bei der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung machen. Aber damit ist es noch nicht getan. Denn eine wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität setzt die auch ordnungsgemäße Anwendung dieser Regeln voraus. Wir werden alle Mitgliedstaaten bei der Einführung und Kontrolle der Umsetzung der Regeln unterstützen. Wir können es uns nicht leisten, dass niedrigere Standards in einem Land den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten EU schwächen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur Überarbeitung der bestehenden Geldwäscherichtlinie vor dem Hintergrund der Terroranschläge und der Enthüllungen durch die „Panama Papers“ im Juli 2016 vorgelegt. Sie sind Teil des von der Kommission im Februar 2016 vorgelegten Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung.

Quelle: EU-Aktuell v. 19.04.2018

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