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Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten

Der Bundesrat hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben.

Die Öffnung des Fahrverbots als allgemeine Nebenstrafe soll es den Strafgerichten ermöglichen, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken. Die Bundesregierung hat mit ihrem Vorhaben verschiedene Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens aufgegriffen, die diese in der Vergangenheit mit eigenen Bundesratsinitiativen oder Stellungnahmen zu früheren Gesetzgebungsverfahren geäußert hatten. Sie setzt zudem die Empfehlungen einer vom Justizministerium einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens um.

Dazu gehört die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit und die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme bei Straßenverkehrsdelikten. Änderungen sind auch beim Umgang mit drogenabhängigen Mehrfachtätern und bei der Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie bei bestimmten Straftatbeständen im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der Bundesrat lediglich kleinere Änderungen vor, um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten. Außerdem regt er eine Klarstellung beim geplanten Wegfall des Richtervorbehalts zur Blutprobenentnahme an.

Mit den Vorschlägen wird sich nun die Bundesregierung befassen, anschließend der Deutsche Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, wird die Länderkammer abschließend darüber beraten.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze (BR-Drs. 792/16 – 673 KB)

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 10.02.2017

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