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Frage der Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist


Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zu dem im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung enthaltenen Regelungsvorschlag zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist Stellung genommen.

Der DAV begrüßt nachdrücklich die durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, die seit langem von der Anwaltschaft geforderte moderate Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist für Umfangsverfahren in die StPO aufzunehmen.

An der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung sieht der DAV jedoch Verbesserungsbedarf. Für kritikwürdig hält der DAV insbesondere die Anknüpfung der Revisionsbegründungsfrist an die tatsächliche Dauer der Urteilsabsetzung und weist darauf hin, dass hierdurch die Dauer der Revisionsbegründungsfrist in die Hände des Tatgerichts gelegt wird, anstatt sie formal durch den Umfang der Hauptverhandlung zu bestimmen und dadurch dem tatsächlichen Umfang des Verfahrens anzupassen.

Gleichzeitig fordert der DAV den Gesetzgeber erneut auf, auch die Einführung einer Protokollabsetzungsfrist und die Begrenzung der Urteilsabsetzungsfrist zu bedenken.

Pressemitteilung des DAV v. 24.02.2021

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