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Freiheitsstrafen für Reifendiebstahl im großen Stil

Das LG Osnabrück hat wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls von hochwertigen Reifen im Gesamtwert von etwa 230.000 Euro zwei Männer zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Gegen den dritten Angeklagten wurde eine Bewährungsstrafe verhängt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts schlossen zwei der Männer, die beiden Hauptangeklagten, sich im Oktober 2018 – unter Hinzuziehung verschiedener Mittäter – zusammen, um gemeinsam Einbruchsdiebstähle bei Reifen- und Fahrzeughändlern bzw. -herstellern zu begehen. Ziel der Täter war es, sich durch den Weiterverkauf von gestohlenen Felgen und Reifen eine dauerhafte umfangreiche Einnahmequelle zu verschaffen.

Konkret wurden die beiden Hauptangeklagten wegen acht Taten im Zeitraum Oktober 2018 bis März 2019 verurteilt. In allen acht Fällen fuhren nach Überzeugung des LG Osnabrück die beiden Haupttäter und die übrigen jeweils beteiligten Personen mit angemieteten Lkw und Anhängern nachts oder an Feiertagen zu den Zielobjekten, d.h. den ins Visier genommenen Reifen- und Fahrzughändlern bzw. -herstellern. An einer dieser Taten war dann auch der dritte Angeklagte beteiligt. An den jeweiligen Tatorten verschafften die Täter sich Zutritt zu den Betriebsgeländen. Sie verluden anschließend große Mengen vor Ort gelagerter oder an Fahrzeugen montierter Ersatzreifen, darunter v.a. hochpreisige Lkw- und Spezialreifen, auf die mitgebrachten Fahrzeuge. Betroffen waren von den Taten, teils mehrfach, Unternehmen in Rieste, Spelle, Oyten, Höxter, Eydelstedt, Werlte und Bissendorf.

Die Beute lagerten die Täter an verschiedenen Orten. Teils verkauften sie sie nach den Feststellungen des Landgerichts selbst über das Internet, teils veräußerten sie die Reifen über gesondert verfolgte Abnehmer. Der Gesamtwert der entwendeten Reifen belief sich auf etwa 230.000 Euro.

Nach den ersten Taten begannen die Polizei und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstahl bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die wie in diesem Fall auch bei anderen Formen bandenmäßiger Eigentumsdelikte ermittelt, mit aufwändigen Ermittlungsmaßnahmen gegen die Täter. Dadurch konnten die Angeklagten bei der letzten Tat am 26.03.2019 in Bissendorf auf frischer Tat ertappt und festgenommen werden. Seitdem befanden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft.

Das LG Osnabrück verhängte Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils vier Jahren und drei Monaten gegen die beiden Hauptangeklagten. Zudem wird ein Betrag von rund 32.000 Euro bei ihnen eingezogen.

Gegen den dritten Angeklagten, der nur an einer der Taten beteiligt war, verhängte das Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Höhe der Strafen begründete das LG Osnabrück bei allen drei Angeklagten insbesondere mit ihrem planmäßigen, von großer krimineller Energie geprägten Vorgehen. Strafmildernd wurde gewertet, dass die Angeklagten die Taten im Laufe der Hauptverhandlung eingeräumt hatten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum BGH angegriffen werden. Lediglich im Fall des zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Angeklagten haben alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet.

Pressemitteilung des LG Osnabrück Nr. 45/2020

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