Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte nach dem Bundestag jetzt auch die Länderkammer damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen. Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen THC-Grenzwert im Blutserum fest.
Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 Euro rechnen.
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