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Allgemeines Strafrecht

Härtere Strafen für Einbrecher geplant

Die Bundesregierung will das Strafmaß für Einbrecher anheben: Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten.

Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll im neuen Absatz 4 des § 244 StGB als Verbrechen ausgestaltet werden. Die Möglichkeit, nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, soll es bei der neuen Regelung nicht mehr geben. Der Strafrahmen reiche damit von einem Jahr bis zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Daneben sollen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung der Täter ausgeweitet werden. So ermögliche die Neuregelung auch die Abfrage von verpflichtend gespeicherten Verkehrsdaten, sog. Vorratsdaten, wenn ein Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorliege.

Die Bundesregierung hatte im März 2017 die Förderung für den Einbau von einbruchshemmender Sicherungstechnik ausgeweitet. Bereits Investitionen ab 500 Euro sind jetzt förderfähig. Bislang lag die Mindestsumme bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der Investition. Bis zu 1.500 Euro Zuschuss seien möglich. Insbesondere Mieter sollten laut Bundesregierung in Zukunft von der Förderung profitierten.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 10.05.2017

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