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Internationale Rechtshilfe bei grenzüberschreitender Verfolgung von Straftaten

Im gesamten Bereich des Europarats mit seinen 47 Mitgliedsländern soll künftig eine internationale Rechtshilfe bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten möglich sein, die sich an der zwischen den 28 EU-Staaten gängigen Praxis orientiert.

Zu diesem Zweck hat die Regierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/1773) vorgelegt, der die Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls vom November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom April 1959 durch den Bundestag zum Ziel hat. Dieser Europaratsvertrag wird durch das Zusatzprotokoll von 2001 ergänzt, das beispielsweise moderne Ermittlungsmethoden wie etwa die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen auf transnationaler Ebene erlauben soll. Im Gesetzentwurf heißt es, das Zusatzprotokoll werde die Fähigkeit der Europaratsnationen und der übrigen Zeichnerländer dieses Protokolls verbessern, „auf Straftaten angemessen reagieren zu können“. Bei dem Straßburger Staatenbund sind neben den 28 EU-Nationen noch 19 weitere europäische Länder Mitglied. Dem Zusatzprotokoll von 2001 zur grenzüberschreitenden Rechtshilfe in Strafsachen können zudem Staaten beitreten, die nicht zum Europarat gehören.

Quelle: juris GmbH

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