Das Amtsgericht Amberg (Az. 4 Gs 3361/25 jug) hat einen Führerscheinentzug aufgehoben und kritisiert dabei scharf die Behördenarbeit. Ein Autofahrer war im April 2025 wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt worden. Die Polizei stellte daraufhin seinen Führerschein sicher, und das Gericht verfügte im Dezember 2025 die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Fahrer legte Beschwerde ein – und bekam jetzt recht. Das Gericht hob den Beschluss auf und ordnete an, dass der Führerschein dem Autofahrer unverzüglich ausgehändigt werden muss.
Warum das Gericht die Entziehung für rechtswidrig hielt:
Das Kernproblem ist eine beispiellose Verfahrensverschleppung. Die Tat fand am 1. April 2025 statt. Das forensisch-toxikologische Gutachten lag der Polizei bereits am 14. April vor – also zwei Wochen später. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Bearbeitung damit abgeschlossen sein können.
Stattdessen passierte monatelang nichts. Erst am 16. März 2026 – also fast ein Jahr später – erstellte die Polizei einen Schlussbericht. Der Verteidiger des Beschuldigten erhielt dann Akteneinsicht und forderte Nachermittlungen an. Diese liefen bis Juni 2026 weiter. Eine Anklage wurde bis heute nicht erhoben.
Das Gericht spricht von „enormen Verzögerungen“ und „mehrfachen groben Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot“. Eine so lange vorläufige Fahrerlaubnissentziehung sei nicht mehr verhältnismäßig. Der Richter betont: Bei besonders langer Verfahrensdauer müssen Gerichte solche Maßnahmen aufheben, unabhängig davon, ob die Schuld nachgewiesen ist. Die Rechte des Beschuldigten wiegen schwerer als die Belange der Staatsanwaltschaft, wenn diese jahrelang untätig bleibt.
RA Marc von Harten, Fachanwalt für Strafrecht, Bad Homburg
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