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Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Der Bundestag hat am 24.03.2017 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen.

Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Das geltende Recht der Vermögensabschöpfung sei kompliziert, fehleranfällig und lückenhaft.

Künftig können alle durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile vollständig nach dem sog. „Bruttoprinzip“ abgeschöpft werden. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Das sorgt dafür, dass Straftaten sich nicht lohnen.

Die Bundesregierung verstärkt damit den Kampf gegen Kriminalität. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz: Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg erhalten, um Schaden ersetzt zu bekommen.

Quelle: Pressemitteilung der BReg

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