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Korruptionsbekämpfung in Europa

Zwei Dokumente des Europarats zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption sollen von Deutschland ratifiziert werden.

Dazu hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9234 – PDF, 2.172 KB) zugestellt. Der Europarat, dem über die EU hinaus nahezu alle europäischen Staaten angehören, hatte 1999 ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption und 2003 ein Zusatzprotokoll hierzu beschlossen. Die Bundesregierung hatte beide Dokumente noch auf den jeweiligen Vertragskonferenzen paraphiert. Wie sie im Gesetzentwurf schreibt, wurde die Rechtslage in Deutschland 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz und 2015 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption an die Vorgaben des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls angepasst. Dadurch seien nunmehr die Voraussetzungen für die Ratifizierung gegeben.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 446

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