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Lügde-Prozess: Lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung

Das LG Detmold hat im Prozess um den massenhaften Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde die beiden Angeklagten zu hohen Haftstrafen und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.

Das Landgericht hat den 56-jährigen Andreas V. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 200 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der 34-jährige Mario S. erhielt zwölf Jahre Haft. Das Landgericht hat außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung für die beiden Angeklagten angeordnet.

Im Einzelnen wurde Andreas V. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 223 Fällen, davon in 129 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 62 Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit sexueller Nötigung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften sowie wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften verurteilt.

Der Angeklagte Mario S. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 48 Fällen, wegen der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 99 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen sowie in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit der Herstellung einer kinderpornographischen Schrift, wegen des Versuchs des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall, wegen sexueller Nötigung in einem Fall, wegen sexueller Belästigung in drei Fällen und wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften in einem Fall verurteilt.

Pressemitteilung des LG Detmold v. 05.09.2019

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