Aktuelles

Allgemein

Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Das Bundeskabinett hat am 30.10.2019 das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.

Der furchtbare Anschlag in Halle sei Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung sei fest entschlossen, die freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie werde deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.

Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:
• Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.
• Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.
• Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.
• Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.
• Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.
• Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.

Pressemitteilung des BMJV, des BMI und des BMFSFJ

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.