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Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Die Bundesregierung hat am 13.07.2016 den vom Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen.

Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzentwurf eine umfassende Reform auf den Weg.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt klare Leitlinien dafür vor, was im Einzelfall abzuschöpfen ist. Er soll zudem die vorläufige Sicherstellung von deliktisch erlangten Vermögensgegenständen erleichtern und die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen schaffen. Schließlich sollen mit den geplanten Neuregelungen auch bestehende Abschöpfungslücken geschlossen werden.

Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität wird ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolgt die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht daneben eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten vor. Bisher gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Künftig sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV

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