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OLG Brandenburg: Geldstrafe muss zur Lebensrealität passen

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss wissen: Nicht nur die Anzahl der Tagessätze zählt, sondern auch deren Höhe. Diese richtet sich nach den tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Das hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 22.04.2026, Az. 2 ORs 11/26, klargestellt.

Ein Gericht darf die finanziellen Verhältnisse eines Angeklagten nicht einfach pauschal schätzen, wenn die maßgeblichen Tatsachen ohne großen Aufwand aufklärbar sind. Eine Schätzung nach § 40 Abs. 3 StGB ist nur zulässig, wenn der Betroffene keine, unzureichende oder falsche Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht.

Im entschiedenen Fall war der Angeklagte verheiratet, hatte sieben im Haushalt lebende Kinder und erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von rund 2.300 Euro. Das Landgericht setzte dennoch die Tagessatzhöhe auf 15 Euro fest und schätzte das nach Abzug der Unterhaltspflichten verbleibende Einkommen auf 450 Euro. Nach Auffassung des OLG reichte das nicht aus: Es fehlte an nachvollziehbaren Feststellungen und konkreten Schätzungsgrundlagen.

Wichtig ist außerdem: Bei knappen finanziellen Verhältnissen muss das Gericht prüfen, ob die Geldstrafe überhaupt sofort in einer Summe bezahlt werden kann oder Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB, etwa Ratenzahlung, gewährt werden müssen. Entscheidend ist, ob der Betroffene die Strafe zahlen kann, ohne seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gefährden.

Das OLG Brandenburg hob deshalb im Beschluss vom 22.04.2026, Az. 2 ORs 11/26, das Urteil teilweise auf – nämlich hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes und der fehlenden Entscheidung über Zahlungserleichterungen – und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück.

Praxis-Hinweis: Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt oder mehrere Unterhaltspflichten hat, sollte seine wirtschaftlichen Verhältnisse im Strafverfahren frühzeitig und vollständig darlegen. Das kann sowohl die Höhe des Tagessatzes als auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen entscheidend beeinflussen.

 

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