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Allgemeines Strafrecht

Stalking-Opfer sind künftig rechtlich besser geschützt.

Der Bundesrat hat am 10.02.2017 ein Gesetz des Bundestages gebilligt, dass die strafrechtliche Verurteilungen von so genannten Nachstellungen erleichtert. Stalking ist danach schon dann strafbar sein, wenn es die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen kann. Dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, z.B. durch Umzug in eine neue Wohnung, ist für eine Verurteilung dann nicht mehr notwendig. Nach bisher geltendem Recht war das Voraussetzung für die Strafbarkeit des so genannten „Erfolgsdelikts“. Die erstmalige Einführung des Stalking-Tatbestands im Jahr 2007 geht auch auf zahlreiche Initiativen des Bundesrates zurück, der sich in der Vergangenheit immer wieder für mehr Opferschutz eingesetzt hatte.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 10.02.2017

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