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Umweltstrafrecht

Strafen für Antarktis-Verschmutzung

Die Vermeidung „umweltgefährdender Notfälle“ in der Antarktis ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Antarktis-Haftungsgesetz.

Mit dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11529) sollen Vorschriften aus Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag („Haftungsannex“) durch ein eigenes Gesetz konkretisiert werden. Einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11530) zur Ratifizierung der Anlage hat die Bundesregierung ebenfalls eingebracht.

Geplant ist, deutsche Betreiber, die in der Antarktis tätig sind, zu Vorsorgemaßnahmen zu verpflichten. Außerdem müssen laut Entwurf im Falle eines „umweltgefährdenden Notfalls“ sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen und das Ereignis beim Umweltbundesamt und dem Antarktis-Sekretariat gemeldet werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit Bußgeldern belegt werden. Bei vorsätzlichen Handlungen, die etwa mit der Gefährdung von Leben und Gesundheit Dritter beziehungsweise der nachhaltigen Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt der Antarktis einhergehen, sind auch Geld- und Freiheitsstrafen möglich.

Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme bei zwei Ordnungswidrigkeitstatbeständen und der gesamten Strafvorschrift Probleme mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und bittet um Prüfung. Die Bundesregierung erwidert in ihrer Gegenäußerung, dass nach einer Prüfung keine derartigen Bedenken bestünden.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 176

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